Anwendungsgebiete:
Zur unterstützenden Behandlung bei:
• akuten Schwellungszuständen nach stumpfen Traumen wie z.B. Prellungen, Zerrungen, Stauchungen, Quetschungen, Blutergüssen
• oberflächlichen Venenentzündungen, sofern diese nicht durch Kompression behandelt werden können.
Von einzelnen Herstellern wird zudem folgende Indikation beansprucht:
Bei entzündlichen Gewebsinfiltraten (z.B. Insektenstichen).
Nicht Anwenden bei:
Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Heparin oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels.
Schwangerschaft und Stillzeit:
Heparin ist nicht plazentagängig und tritt nicht in die Muttermilch über. Es gibt bisher keine Berichte darüber, dass die topische Anwendung von Heparin in der Schwangerschaft zu Missbildungen führt. Bei sehr hohen lokalen Dosen von mehr als 160000 I.E. kann es zur erhöhten Blutungsneigung kommen. Unter der Geburt ist die epidurale Anästhesie bei Schwangeren, die mit Antikoagulantien behandelt werden, absolut kontraindiziert.
Anwendung:
Soweit nicht anders verordnet, das Gel 2-3mal täglich auf die Haut über den erkrankten Bezirken auftragen.
Art und Dauer der Anwendung:
• Bei akuten Schwellungszuständen nach stumpfen Traumen soll die Dauer der Anwendung bis zu 10 Tagen, bei obeflächlicher Venenentzündung 1-2 Wochen betragen.
• Bei Venenentzündungen das Gel nicht einmassieren, sondern reichlich auftragen und leicht einstreichen.
• Das Gel soll aufgrund des Alkoholgehaltes nicht auf Schleimhäute, offene oder entzündete Hautstellen (z.B. Sonnenbrand) aufgetragen werden oder mit den Augen in Berührung kommen, da ein brennendes Gefühl entstehen kann.